Eurosif SRI Transparenzleitlinien für Puplikumsfonds

 

Einführung

Die Eurosif Transparenz-Leitlinien fokussieren sich auf Nachhaltigkeits-Publikumsfonds, um die Rechenschaftslegung gegenüber Privatanlegern zu verbessern. Sie werden aber auch bei Fondsmanagern, Anbietern von Research-Leistungen und anderen Stakeholdern für mehr Klarheit sorgen.
Alle Informationen zu den Transparenzleitlinien für Publikumsfonds können auf der folgenden Webseite abgerufen werden: http://www.eurosif.org/transparency-guidelines-retail.org. Zwei Dokumente sind besonders hilfreich: Eine Übersicht über die Entstehung und den Hintergrund der Leitlinien mit dem Titel "Eurosif Transparency Guidelines Background" und eine Anleitung zur Anwendung der Leitlinien für Fondsmanager mit dem Titel "Die Eurosif Transparenzleitlinien - Anmerkungen".

Hauptausgangspunkte für die Entwicklung der Leitlinien:
1.
Die Möglichkeit für Fonds, aktiv ihren Ansatz in Bezug auf Nachhaltigkeit darzulegen und so Dritten gegenüber das eigene Vorgehen transparent zu machen.
2.
Die Möglichkeit, potenziellen Rechtsverordnungen und Bestimmungen zuvorzukommen, die ohne die Beteiligung der Anbieter nachhaltiger Geldanlagen erlassen werden könnten
Leitprinzipien

Die Unterzeichner sollen offen und ehrlich sein und sie sollen genaue, hinreichende und zeitgerechte Informationen bereitstellen, um Interessierten, insbesondere Kunden, ein Verständnis der Grundsätze und Verfahrensweisen nachhaltiger Geldanlage im Hinblick auf den jeweiligen Anlagefonds zu ermöglichen.

Verpflichtungen der Unterzeichner

Die Eurosif-Leitlinien werden freiwillig von Nachhaltigkeitsfonds im Privatanlegerbereich unterzeichnet. Die Unterzeichner sollen jedoch in einer Absichtserklärung umreißen, wie und in welchem Umfang sie den Leitlinien nachkommen werden. Diese Erklärung sollte angeben, wo und warum ggf. bezüglich einzelner Fragen Ausnahmen gemacht werden und wo ggf. eine ganze Kategorie der Leitlinien bei dem Fonds nicht anwendbar ist.

Die Unterzeichner sollen zur Beantwortung der Fragen für jede Leitlinienkategorie möglichst viele Informationen zur Verfügung stellen. Es kann jedoch vorkommen, dass das Management eines Fonds nicht in der Lage ist, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu allen Fragen detaillierte Informationen zu liefern. Dies mag in rechtlichen, landesspezifischen Regelungen begründet sein oder etwa dem Entwicklungsstadium des Fonds geschuldet sein. Ist das Management eines Fonds nicht imstande, eine bestimmte Frage zu beantworten, so sollte es die Gründe dafür angeben. In jedem Fall sollten die Unterzeichner darlegen, ob und wann mit einer Antwort auf die jeweiligen Fragen gerechnet werden kann.
Die Informationen bezüglich der in den Leitlinien genannten Fragen sollen frei zugänglich sein. Die Wahl eines geeigneten Mediums (z.B. Internet oder Informationsbroschüren) und eines angemessenen Darstellungsformats zur Kommunikation der vorgesehenen Informationen liegt bei den Unterzeichnern. Das Fondsmanagement sollte jedoch in jedem Fall sehr deutlich machen, wo die Kunden die in den Leitlinien geforderten Angaben finden können.
Die Informationen sollten im Abstand von höchstens einem Jahr bereit gestellt werden.
Verpflichtungen seitens Eurosif
Eurosif übernimmt die Verantwortung für die Festlegung, die Veröffentlichung und die Weiterentwicklung der Transparenzleitlinien.
Eurosif wird die Unterzeichner der Leitlinien auf seiner Website und in seinen Veröffentlichungen zu Publikumsfonds hervorheben.
Eurosif wird überprüfen, ob Bedarf für ein Logo besteht für diejenigen Unternehmen, die den Leitlinien folgen. Die Gewährung der Nutzung des Logos wird dann gegebenenfalls von Eurosif fortwährend überwacht und von den jeweiligen Anbietern auf jährlicher Basis erneuert.
Eurosif verpflichtet sich, die Leitlinien zu überprüfen, anfangs jährlich. Die Überarbeitung der Leitlinien wird in offener und kooperativer Weise erfolgen.
Berichtswährung

Die Währung in den von den Fonds gelieferten Informationen soll der jeweils üblicherweise für Berichtszwecke verwendeten Währung entsprechen.

 
Die Leitlinien nach Kategorien
  Grundlegende Informationen
1 Die Unterzeichner* sollen die Eigendarstellung klar und übersichtlich gestalten sowie Hintergrundinformation über den Fonds* und den Fondsmanager* bereitstellen.
1a Wie lauten die Namen der Fonds sowie des Fondsmanagements, für die diese Leitlinien gelten?
Es handelt sich um die Fonds der ‚VINIS’ Palette, im Speziellen den ‚ESPA VINIS Bond’, ‚ESPA VINIS Stock Austria’, ‚ESPA VINIS Stock Europe’ und ‚ESPA VINIS Stock Global’.
Die verantwortlichen Fondsmanager sind Martin Cech (Rentenfonds) und Mag. Wolfgang Pinner (Aktienfonds).
1b

Wo sind weitergehende, die Fonds betreffende Informationen erhältlich?
Weitere Informationen über die Fonds werden auf den Webseiten der VINIS ( www.vinis.at ) und der ERSTE-SPARINVEST ( www.sparinvest.com ) zur Verfügung gestellt.
Die Aktivitäten des Service-Teams der ERSTE-SPARINVEST werden von Anton Kovar (050100-11906, anton.kovar@sparinvest.com ) verantwortet. Für Detailinformationen stehen Martin Cech (Rentenfonds, 050100-19931, martin.cech@vinis.at ) und Mag. Wolfgang Pinner (Aktienfonds, 050100-19930, wolfgang.pinner@vinis.at ) zur Verfügung.

1c

Welches Volumen haben die Fonds? In der Fondswährung, zu einem festgelegten Termin.
Die Volumina der Fonds liegen per 31.7.2006 bei 135,9 MIo.EUR (‚ESPA VINIS Bond'), 57,3 Mio.EUR (‚ESPA VINIS Stock Austria'), 95,3 Mio.EUR (‚ESPA VINIS Stock Europe') und 127,8 Mio.EUR (‚ESPA VINIS Stock Global'). Details zu den Volumensentwicklungen der Fonds finden sich auf den Webseiten der VINIS ( www.vinis.at ) und der ERSTE-SPARINVEST ( www.sparinvest.com ).

1d

Wo sind Informationen zur Wertentwicklung der Fonds in der Vergangenheit erhältlich?
Details zu den Wertentwicklungen der Fonds in der Vergangenheit finden sich auf den Webseiten der VINIS ( www.vinis.at ) und der ERSTE-SPARINVEST ( www.sparinvest.com ).

1e

Wie sehen Inhalt, Häufigkeit und Wege der Informationsvermittlung an Anleger aus?
Factsheets zu den genannten vier Fonds der ‚VINIS' Palette werden monatlich erstellt und sind über das Filialnetz der Erste Bank und Sparkassen erhältlich. Auf der Webseite der VINIS ( www.vinis.at ) werden monatlich die aktuellen Fondblätter aktualisiert. Der Halbjahresbericht und der Jahresbericht der Fonds ist über die Webseite der ERSTE-SPARINVEST ( www.sparinvest.com ) abrufbar.

ergänzend

Umreißen Sie kurz die Verantwortlichkeitsprinzipien/CSR-Politik des Unternehmens, das den Fonds verwaltet oder vertreibt, oder aber geben Sie an, wo solche Informationen zu finden sind.
Die CSR-Politik der Erste Bank als Muttergesellschaft der ERSTE-SPARINVEST ist auf der Webseite der Erste Bank ( www.erstebank.at ) abrufbar, jene der VBV-Pensionskasse AG als Muttergesellschaft der VINIS auf der Webseite www.vbv.at.

  Investmentkriterien für Nachhaltigkeitsfonds
2

Die Unterzeichner sollen ihre Ziele* und Investitionskriterien* klar darstellen.

2a Wie definiert der Fonds den Begriff des nachhaltigen Investments?
Ausgangsbasis ist die Überzeugung, dass die Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien zumindest eine neutrale Performance des Fonds verglichen mit der Gesamtmarkt-Benchmark ermöglichen sollte. Nachhaltige Veranlagung wird als ‚zukunftsorientiert, antizipatorisch und volatilitätssenkend’ definiert.
Der Fonds setzt auf eine Kombination folgender nachhaltiger Strategien:
I) Ausschlusskriterien – was ist nicht nachhaltig und macht ökonomisch keinen Sinn – Ausarbeitung durch einen hauseigenen Ethik-Beirat
II) Best-in-Class – wer sind die nachhaltig besten Unternehmen je Branche
III) Engagement – Hinweis für Unternehmen in Richtung Nachhaltigkeit
2b Wie lauten die Nachhaltigkeitskriterien für die Investments der betreffenden Fonds?

a) Für die Fonds mit Ausnahme des am VÖNIX-Index orientierten ‚ESPA VINIS Stock Austria’ gilt folgende Kriteriologie:

Positivkriterien:
Arbeitsplatzbedingungen – diese betreffen Kündigungsschutz und soziale Standards Bildungsförderung
Corporate Governance – Orientierung des Unternehmens an den Interessen der Stakeholder und offene Berichterstattung
Energie- und Wasserverbrauch – betrifft deren Senkung und Einsparung Erneuerbare Energien
Betonung von erneuerbaren Energien im Gegensatz zur Ölindustrie
Geringe Werte bei Umweltverschmutzung
Medizin/ Gesundheitsvorsorge
Ressourcenschonung – herausragende Werte bezüglich der Ökoeffizienz
Umwelttechnologische Führerschaft
Wasseraufbereitung

Ausschlusskriterien:
Atomenergie - insbesondere die Produktion der Bestandteile des nuklearen Kerns sowie der Verwertung der erzeugten Energie (Einspeisung ins Netz)
Grüne Gentechnologie – Produktion von gentechnisch manipuliertem Saatgut
Kinderarbeit - in Form bewussten Nutzens von Kinderarbeit zur Profitmaximierung
Nachgewiesene (schwere) Manipulation der Geschäfte – Beispiel Bilanzfälschung
Pornographie – Hersteller sowie Spezialhandel außer konventioneller Einzelhandel
Rüstung/ Waffen - Produzenten von militärischen Waffen oder im speziellen ABC (atomare, biologische und chemische Kampfstoffe)
Tabak – Hersteller
(vermeidbare) Tierversuche
Todesstrafe – Länder die gemäß Amnesty International die Todesstrafe nicht gänzlich abgeschafft haben, dies gilt für die Emissionen des jeweiligen Staates
Verstoß gegen ILO-Protokoll – im Wesentlichen sind damit die acht Kernarbeitsnormen der ILO gemeint

Negativkriterien:
Abtreibung – Ausschluss von gewerbsmäßigen Abtreibungskliniken
Ausbeutung von Umwelt, Mitarbeitern und Gesellschaft – inkludierend auch sozial-ökologisch kontroversielle Großprojekte
Autoritäre Regime – Länder die von „Freedom House“ als nicht frei eingestuft werden
Diskriminierung von Frauen und Minderheiten
Einschränkung der Medien und Meinungsvielfalt
Rote Gentechnologie - Eingriffe in die Keimbahnen oder Experimente an Embryonen als Ausschlusskriterium
Ölindustrie
Pelze – Zucht und Spezialhandel vor allem bezüglich gefährdeter Tierarten

b) Für den am VÖNIX-Index orientierten ‚ESPA VINIS Stock Austria’ gilt folgende Kriteriologie:

Ausschlusskriterien:
Rüstung
- ABC Waffen, Waffensysteme und Kernkomponenten
- konventionelle militärische Waffen
- Waffensysteme und Kernkomponenten
- Spezifisch militärisches Material und Dienstleistungen
Nuklearenergie
- Elektrizität aus Nuklearkraftwerken
- Nuklearkraftwerke und spezifische Kernkomponenten und Dienstleistungen
- nukleare Brennstoffe
- Suchtmittel
- Tabak und Tabakwaren sowie spezifische Inhaltsstoffe
- Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 20 Volumens-Prozent
Gentechnologie
- Ethisch bzw. sozial problematische Human-Gentechnologie
- Ethisch bzw. ökologisch problematische Gentechnologie in der Land- und Viehwirtschaft
Glücksspiel
- Betrieb von Glücks- und Wettspielen
- Glücks- und Wettspiel-spezifische Anlagen und Kernkomponenten sowie Dienstleistungen
Sonstige
- Sonstige Aktivitäten bzw. Praktiken, welche stark negative ethische, soziale oder ökologische Effekte bzw. Risiken beinhalten
Für alle Ausschlusskriterien existieren "Definitionen betreffend die Art der Aktivität - z.B. Entwicklung, Erzeugung, Vertrieb, Finanzierung, etc. Abgrenzungen zu nicht ausschlussrelevanten Aktivitäten (z.B. Dual Use Produkte mit militärischer Einsatzmöglichkeit) Toleranzspielräume bei nicht signifikanten Aktivitäten insb. in Form eines maximal zulässigen Prozentanteils am Gesamtumsatz des Unternehmens (zwischen 0% für ABC-Waffen und 10% für Vertrieb von Spirituosen).

2c

Wie sind die Nachhaltigkeitskriterien definiert und wie häufig und von wem werden sie überprüft?
Die Einhaltung des Konzeptes und insbesondere der Kriteriologie wurde von externer Seite bei der Prüfung zum Umweltzeichen im Jänner 2006 überprüft.

Externe Informationsquellen:
Weiters werden die Fonds durch drei Gremien resp. Partnerorganisationen in der Auswahl ihres Universums unterstützt:
1) VBV Ethik/Nachhaltigkeits-Beirat
2) VÖNIX-Board für den VÖNIX-Index
3) Kooperation mit der SRI-Rating Agentur „oekom“: Vierteljährliche Bewertungsliste und Einteilung nach „prime“/“not prime“ im Sinne eines Best-in-Class Ansatzes unter Berücksichtigung der definierten Kriteriologie für Aktien respektive Corporates, Financials und Souveräne Emittenten.

2d

Auf welche Art und Weise werden Änderungen dieser Kriterien den Anlegern mitgeteilt?
Etwaige Veränderungen der Kriterien werden auf der Webseite der VINIS ( www.vinis.at ) veröffentlicht.

  Research-Verfahren
3 Unterzeichner sollen Informationen zu ihren Research-Verfahren bereitstellen.
3a Wie sehen die Research-Methodik sowie das angewendete Research-Verfahren aus?
Es existieren Kooperationen mit den SRI Rating-Agenturen ‚oekom’ und ‚Mag. Friesenbichler Unternehmensberatung’. Von ‚oekom’ (für ‚ESPA VINIS Bond’, ‚ESPA VINIS Stock Europe’ und ‚ESPA VINIS Stock Global’) erhält die VINIS eine vierteljährliche Bewertungsliste und Einteilung nach „prime“/“not prime“ im Sinne eines Best-in-Class Ansatzes unter Berücksichtigung der definierten Kriteriologie für Aktien respektive Corporates, Financials und Souveräne Emittenten. Die ‚Mag. Friesenbichler Unternehmensberatung’ (für ‚ESPA VINIS Stock Austria’) bewertet das potentielle Veranlagungsuniversum für den ‚VÖNIX’ Österreichischen Nachhaltigkeitsindex ein Mal jährlich und bei Anlassfällen.
3b Greift das Fondsmanagement auf ein hausinternes Research-Team und/oder externes Research zurück? Bitte erläutern Sie Ihre Aussage.
Im Bereich klassisches Research greift das Fondsmanagement auf in- und externes Research zurück.
3c Gibt es eine externe Kontrolle oder ein externes Prüfverfahren für das Research-Verfahren? Wenn ein Beirat existiert, beschreiben Sie bitte seine Zuständigkeiten.
Die Einhaltung des Konzeptes und insbesondere der Kriteriologie wurde von externer Seite bei der Prüfung zum Umweltzeichen im Jänner 2006 überprüft.
Weiters werden die Fonds in der Auswahl ihres Universums durch den VBV Ethik/Nachhaltigkeits-Beirat unterstützt. Der aus verschiedenen Stakeholdervertretern zusammengesetzte Ethik-Beirat unterstützt bei kritischen Fragen zu Einzelunternehmen und verifiziert die Anwendung der Kriteriologie sowie von Best-in-Class Systematik und Engagement.
Das VÖNIX-Board unterstützt thematisch bei der Weiterentwicklung des VÖNIX-Index und gibt generell Inputs im Bereich nachhaltige Veranlagung, was den heimischen (österreichischen) Markt betrifft.
3d Umfasst das Research-Verfahren einen Dialog mit Stakeholdern (Anspruchsgruppen)? Falls ja, erläutern Sie dies bitte ausführlicher.
Der Dialog mit Stakeholdern wird über die Funktion des Ethik-Beirats sichergestellt.
3e Haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Firmenprofile bzw. Firmenanalysen einzusehen? Wenn ja, wie häufig?
Eine Einsicht ist jederzeit möglich.
3f Wie häufig wird das Research-Verfahren überprüft?
Interne Überprüfungen der Rating-Agenturen erfolgen laufend, von externer Seite erfolgt die Prüfung über die Prüfungsgebahrung des Österreichischen Umweltzeichens.
3g

Welche Research-Ergebnisse werden öffentlich gemacht? Auf welche Art und Weise?
Die Ergebnisse des Research von ‚oekom' werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Der ‚VÖNIX' Index wird jährlich neu zusammengesetzt, die Zusammensetzung ist auf der Webseite des VÖNIX ( www.voenix.at ) und über die Produktblätter des ‚ESPA VINIS Stock Austria' ersichtlich.

  Auswertung und Umsetzung
4 Die Unterzeichner sollen darlegen, inwiefern Researchergebnisse zum Ausbau und Erhalt des Wertpapierbestandes* beitragen.
4a Wie werden Research-Ergebnisse in den Investment-Prozess integriert, einschließlich der Auswahl und Zulassung von Unternehmen für Investments?
Die Ergebnisse der Rating-Agenturen bilden das Investmentuniversum der Fonds, aus dem der Fondsmanager auswählen kann.
4b Welche unternehmensinternen oder -externen Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die einzelnen Titel* des Wertpapierbestandes* den Investmentkriterien genügen?
Am Beginn des Investitionsprozesses auf der Aktienseite steht ein quantitatives Screening. Dieses erfolgt zum einen auf Basis der Ausschlusskriterien, zum anderen auf Basis der ‚Best-in-Class’ Analysen der SRI-Rating Agentur.
Dieser ‚nachhaltige Filter’ wird durch das Netzwerk der VINIS ergänzt, das nachhaltige Foren (ÖGUT, Forum Nachhaltige Geldanlagen, Eurosif), den Ethik-Beirat und ausgewählte NGOs umfasst.
Das verbliebene Universum wird auf Basis eines Top-down Ansatzes auf Basis der Sektorstruktur der Benchmark unter Zugrundelegung fundamentaler Kriterien untersucht.
Die vier Elemente Wachstum – Marktstellung – Management – Bilanzstruktur stehen dabei im Mittelpunkt
Angewendete Verfahren betreffen:
a) Vergleichswertverfahren (Primär- und Sekundärresearch)
Unternehmen wird mit Peer Group verglichen, fokussiert auf
- Wert des gesamten Unternehmens (Enterprise Value)
- oder Wert des Eigenkapitals (Market Value)
=> Enterprise Value Multiples
EV/ Umsatz, EV/ EBITDA, EV/ EBIT
=> Market Value Multiples
MV/ Gewinn (KGV), MV/ Cash-flow, MV/ Buchwert
b) DCF (Sekundärresearch)
Generell versucht das Fondsmanagement, gegen Übertreibungen und damit antizipatorisch und als Contrarian zu handeln.
Generell ist es das Ziel des Managements, eine Optimierung im Portfolio zwischen Nachhaltigkeitsleadern im Bereich defensiver Large Caps und nachhaltigen Vorreitern bei Small Caps sicherzustellen. Ziel ist ein Portfolio mit defensiven und Wachstumseigenschaften, bei dem das Risiko im vergleich zu Gesamtmarktfonds reduziert wird. Im ‚ESPA VINIS Stock Austria’ hingegen wird der ‚VÖNIX’ Index in engen Bandbreiten nachvollzogen.

Auf der Rentenseite bildet das von oekom Research analysierte Anlageuniversum die Basis für die im Portefeuille erwerbbaren Emittenten. Innerhalb des Anleihenfonds ist eine strategische Gewichtung der Anleihenklassen ‚Souveräne Emittenten’, ‚Öfffentlicher Sektor/Supranationale Emittenten’, ‚Finanzdienstleister’, ‚Pfandbriefe/Covered Bonds’, ‚Unternehmen/Corporates’ sowie spezielle SRI-Anleihen mit definierten Bandbreiten festgelegt.Bei der Auswahl des Wertpapierbestandes sind marktvergleichende fair-value Analysen, die historische Spreadentwicklung sowie Volatilitäten der Anleihen wichtige Entscheidungskriterien. Besondere Bedeutung finden bei Unternehmensanleihen auf einer top-down Betrachtung die Sektorengewichtung und weiters die Einzeltitelgewichtung. In weiterer Folge wird die passende Laufzeit je Emittent ausgewählt und der gesamten Sektorenzinskurve bzw. Emittentenzinskurve gegenüber gestellt. Weiteres wesentliches Kriterium bei der Investmententscheidung sind neben der fundamentalen Stärke des Schuldners die Emissionsgröße, die Liquidität bzw. der Rang der Emission.

4c Welche Grundsätze und Verfahren werden angewendet im Zusammenhang mit der Auflösung einzelner Investments (Disinvestment*) aus Nachhaltigkeitsgründen?
Bei negativen Ratingveränderungen hat der Fondsmanager ein Monat Zeit, um die Papiere zu verkaufen. Eine Ausnahmesituation besteht bei aktivem Engagement und klaren Zusicherungen für Verbesserungen durch die Unternehmen.
4d Werden die Anleger über den Verkauf von Investments aufgrund von Nachhaltigkeitskriterien informiert? Wenn ja, wie häufig und auf welche Art und Weise?
Derzeit besteht eine derartige Systematik noch nicht.
4e Informiert das Fondsmanagement Unternehmen über einen Ausschluss von Wertpapieren* oder den Verkauf von Investments aufgrund der Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitskriterien und Grundsätzen des Fonds?
Eine derartige Systematik ist im Aufbau. In Einzelfällen erfolgt die Information über den Engagement-Prozess der VINIS.
4f In welchem Umfang fließen mögliche Erkenntnisse aus Engagement*-Aktivitäten in die Unternehmensauswahl mit ein?
Etwaige positive Engagement-Ergebnisse fließen nach Abstimmung mit dem Ethik-Beirat in erweiternder Form in die Universumstruktur mit ein.
  Engagement-Ansatz**
5 Die Unterzeichner sollen ihren Engagement-Ansatz erläutern, sofern der Fonds über einen solchen verfügt.
5a Welche Ziele verfolgt das Engagement?
Der Ethik-Beirat hat eine ‚Engagement-Richtlinie’ formuliert.

Engagement ist die ‚aktive Ausübung der mit dem Besitz (resp. Erwerb) von Aktien verbundenen Mitspracherechte (resp. Beeinflussungsmöglichkeiten) mit dem Ziel der Förderung der Nachhaltigen Entwicklung von Unternehmen und des Zurückdrängens unerwünschter Praktiken in der Geschäftstätigkeit dieser Unternehmen‘.

Diese Richtlinie ist für die VBV-Gruppe maßgeblich für die Wahrnehmung von Aktionärsinteressen.

I. Die Orientierung des Engagements erfolgt anhand der nachhaltigen Kriteriologie der VBV/VINIS (Ausschluss-, Negativ- und Positivkriterien), die vom VBV-Ethikbeirat aufgestellt wird.
II. Die Wahrnehmung der Interessen erfolgt auf direkte Art mittels Stimmrechtsausübung und auf indirekte Art durch Beeinflussung des Unternehmensverhaltens, insbesondere durch Dialog mit den Unternehmen.
III. Ein direkter und indirekter Dialog mit Unternehmen insbesondere am heimischen Aktienmarkt wird angestrebt. Der indirekte Dialog erfolgt beispielsweise auf dem Weg über nachhaltige Research-Agenturen.
IV. a) Die Nutzung der Stimmrechte erfolgt insbesondere am heimischen Aktienmarkt bei Verletzung von nachhaltigen Grundprinzipien gemäß Punkt I.
b) Auch im internationalen Kontext sollen die mit den Anteilen der VBV/VINIS-Gruppe verbundenen Aktionärsrechte für nachhaltige Veranlagung genutzt werden. Dazu ist die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern notwendig und sinnvoll, die die Interessen mehrerer nachhaltig orientierter Anleger bündeln. Die Teilnahme an einer nachhaltigkeitsbezogenen Plattform für Proxy Voting/ grenzüberschreitende Nutzung von Stimmrechten (im Aufbau bei Eurosif) wird angestrebt.
c) Auch am heimischen Aktienmarkt ist die VBV/VINIS Gruppe bestrebt, eine Bündelung von nachhaltigen Interessen herbeizuführen.
V. Die VBV/VINIS-Gruppe versucht Unternehmen im Falle von Änderungen im Nachhaltigkeitsrating Feedback zu geben. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Veränderung eine Desinvestition zur Folge hat. Positive Entwicklungen sollen mittels Feedback bestärkt werden.

5b Wie entscheidet das Fondsmanagement, bei welchen Unternehmen Engagement erfolgen soll?
Diese Entscheidung erfolgt auf Basis von Beschlüssen des Ethik-Beirates oder Investmentgesichtspunkten.
5c

Wer nimmt das Engagement im Auftrag des Fonds wahr?
Das Fondsmanagement (Herr Cech, Mag. Pinner) ist für das Engagement verantwortlich.

5d

Welche Engagement-Verfahren kommen zum Einsatz?
Siehe Engangement-Richtlinie unter Punkt 5a.

5e

Wie wird die Wirksamkeit der Engagement-Aktivitäten überwacht bzw. gemessen?
Eine Überwachung erfolgt über den Ethik-Beirat.

5f

Welche weiteren Maßnahmen, wenn überhaupt, werden ergriffen, falls die Engagement-Aktivitäten als erfolglos eingestuft werden?
Bei Erfolglosigkeit von Engagement erfolgt ein Desinvestment im entsprechenden Underlying (Aktie oder Bond).

5g

Auf welche Art und Weise und wie oft werden Investoren und weitere Stakeholder (Anspruchsgruppen) über Engagement-Aktivitäten informiert?
Derzeit besteht noch keine Systematik für eine Information.

  Wahl- bzw. Abstimmungsverhalten**
6 Die Unterzeichner sollen ihr Abstimmungsverhalten* darlegen.
6a

Verfügt der Fonds über Grundsätze zur Stimmrechtsausübung? Wenn ja, welche?
Neben der ‚Engagement-Richtlinie' gibt es derzeit kein fixes Prozedere zur Stimmrechtsausübung.

6b

Legt das Fondsmanagement sein Abstimmungsverhalten und die Begründung seiner Entscheidungen offen? Wenn ja, wo sind entsprechende Informationen zu finden?
Siehe Punkt 6a.

6c

Unterstützt bzw. fördert das Fondsmanagement Aktionärsanträge?
Sofern Aktionärsanträge an das Fondsmanagement herangetragen werden, werden diese (in Zusammenarbeit mit dem Ethik-Beirat) geprüft und gegebenenfalls unterstützt.

  Regelmäßige Aktivitäten
7 Die Unterzeichner sollen in regelmäßigen Abständen Information über ihre Aktivitäten bekannt geben. Dies sollte mindestens einmal jährlich geschehen.
7a

Welche Titel* enthielten die Fonds an einem benannten Datum in den letzten 6 Monaten?
Siehe Halbjahresberichte und Jahresberichte der Fonds unter der Webseite der ERSTE-SPARINVEST ( www.sparinvest.com ).

7b

Welche Engagement-Aktivitäten wurden von den Fonds im letzten Jahr durchgeführt?
Die Aktivitäten beschränkten sich auf österreichische Unternehmen und deren Nachhaltigkeitspolitik.

7c

Welche mit den Investmentkriterien des Fonds zusammenhängenden Stimmrechtsausübungen wurden durchgeführt?
Siehe Punkt 6a.

ergänzend

Welche Verkäufe von Wertpapieren (Disinvestments) wurden im letzten Jahr aufgrund der Nachhaltigkeitskriterien für Anlagefonds vorgenommen?
Aufgrund laufender Überprüfungen der Rating-Agenturen werden auf quartalsweiser Basis Verkäufe vorgenommen. Diese umfassen in der Regel fünf bis zehn Unternehmen resp. Emittenten.

ergänzend

Wie hoch waren im vergangenen Jahr die Spenden des Fonds für Wohltätigkeitsorganisationen? Welchen Anteil an den Einnahmen aus den Fondsgebühren hatten sie?
Spenden für Wohltätigkeitsorganisationen wurden im vergangenen Jahr über den Ethik-Beirat ausbezahlt. Sie lagen bei rund 1.000 Euro.

 
* siehe untenstehenden Abschnitt “Definition der in den Leitlinien verwandten Schlüsselbegriffe“
** falls zutreffend

Haftungsausschluss – Eurosif kann weder die Verantwortung noch die Haftung für unrichtige oder irreführende Informationen der Unterzeichner in ihren Antworten zu den Transparenzleitlinien übernehmen.


Begriff Begriffsbestimmung
Abstimmungsverhalten Verhalten eines Fonds, der sein Stimmrecht als Investor einsetzt, um Unternehmenspolitik zu beeinflussen.
Ausschluss (Wertpapierausschluss) Der Ausschluss von Branchen oder Unternehmen von einem Fonds, wenn deren Aktivitäten im Widerspruch zu festgelegten Kriterien stehen (z.B. Tabakindustrie oder Tierversuche).
Disinvestment Titel im Wertpapierbestand des Fonds, die verkauft werden.
Engagement Ein langfristiger Dialog mit den Unternehmen, der diese in Richtung einer besseren sozialen, ökologischen und ethischen Praxis zu beeinflussen sucht.
Fonds Eine juristische Einheit, deren ausschließliche Aufgabe der Erwerb von Investitionsbeständen ist. Dies schließt Sonder- und Teilfonds mit ein.
Fondsmanagement Die Organisationseinheit, die für das Management des Fonds verantwortlich zeichnet.
Investmentkriterien Der Grundsatz oder die Urteilsgrundlage zur Festlegung, worein der Fonds aus ökologischer, sozialer oder ethischer Sicht investieren darf oder nicht.
Unterzeichner Fond(s) und/oder Fondsmanager, die sich zur Abgabe von Erklärungen in Übereinstimmung mit den Leitlinien verpflichten.
Titel Die Wertpapiere (Aktien, Obligationen u.ä.) von Unternehmen (und Körperschaften), die gemeinsam den Fonds bilden.
Wertpapierbestand Ein vom Fondsmanagement betreutes Investitionsbündel.
Ziele (des Fonds) Beschreibung der Philosophie und der Gesamtausrichtung des Fonds, jedoch nicht der hierfür in Ansatz gebrachten Investitionskriterien.

Über Eurosif

Das European Sustainable and Responsible Investment Forum (Eurosif) ist ein europaweiter Zusammenschluss, dessen Aufgabe es ist, nachhaltiges und verantwortliches Investment sowie eine bessere Corporate Governance anzuregen und voranzubringen. Zu den aktuellen Mitgliedern zählen Pensionsfonds, Finanzdienstleister, wissenschaftliche Institute, Research-Agenturen und NROs. Über seine Mitglieder verkörpert Eurosif Anlagen (Aktivposten) im Wert von über 600 Milliarden Euro. Die Hauptvorteile einer Mitgliedschaft bei Eurosif bestehen in EU-Lobbying, SRI-Information und europaweiten Initiativen zur Promotion und Erläuterung von SRI und Corporate Governance.

Die Ziele von Eurosif sind:
Zu informieren und aufzuklären und ein europäisches Diskussionsnetzwerk zum Thema nachhaltige und verantwortliche Finanzdienste anzubieten
Forschung anzuregen und Forschungsergebnisse zu veröffentlichen, die sich mit der Gesetzgebung, den Vorgaben und Verfahrensweisen für die Einbindung von sozialen, ökologischen und ethischen Fragen in europäische Finanzdienstleistungen beschäftigen.
Transparenz, Offenlegung und aktive Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der Unternehmens-politik und der Entscheidungsstrukturen in Sachen sozialer, ökologischer und ethischer Fragen zu fördern.
Das erwähnte europäische Netzwerk sowohl durch Unterstützung bereits bestehender SIFs als auch durch die Einrichtung neuer, auf Landesebene angesiedelter SIFs aktiv zu erweitern

Eurosif-Mitglieder (Stand 2004):
ABP, Niederlande
I.DE.AM, Frankreich
Amnesty International, Großbritannien
Insight Investment, Großbritannien
AXA Investment Managers, Frankreich
ISIS Asset Management, Großbritannien
Calvert, USA
Jupiter Asset Management, Großbritannien
CIC Crédit Mutual AM, Frankreich
Kinder, Lydenberg, Domini & Co., USA
CoreRatings, Großbritannien
Nextra (Grupo Intesa), Italien
Det Norske Veritas (DNV), Norwegen
Oikocredit, Niederlande
Dexia Asset Management, Belgien
Pioneer Investments, Italien
Economistas in Fronteras, Spanien
SAM, Schweiz
Ethical Investment Research Service (EIRIS), Großbritannien
Standard Life Investments, Großbritannien
Ethix SRI Advisors AB, Schweden
Trade Union Advisory Committee (TUAC), International
Fédération des Experts Comptables Européens (FEE), Belgien
UBS AG, Schweiz
Fidelity, Großbritannien
Universiteit Nyenrode (EIBE), Niederlande
Fundaciòn Ecologia y Desarrollo (ECODES), Spanien
WestLB, Germany
Henderson Global Investors, Großbritannien
WWF, Großbritannien
HSBC, International


Nationale Foren für nachhaltige Geldanlagen sind (Stand 2004):

 

•  Belsif, Belgien
•  Forum Nachhaltige Geldanlagen, Deutschland/Österreich/Schweiz
•  Forum per la Finanza Sostenible, Italien
•  Forum pour l'Investissement Responsable, Frankreich
•  Swesif, Schweden
•  UK Social Investment Forum, GB
•  VBDO (Vereniging van Beleggers voor Duurzame Ontwikkeling), Niederlande

   

Weitere Information erhalten Sie bei Eurosif unter ++33-1-40 20 43 38 oder über Email unter retailguidelines@eurosif.org . Aktuelle Informationen zu den Transparenzleitlinien können Sie unter www.eurosif.org finden.

Eurosif
11 Avenue de l'Opera 75001 Paris, France
Tel: 33 (0) 1 40 20 43 38
Fax: 44 (0) 870 169 8248 (Weiterleitung)
www.eurosif.org


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